Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Kinderunterhaltungs-Services
1. Vertragsinhalt und –abschluss:
Der Vertrag über die Erbringung der im Angebot aufgeführten Leistungen („Veranstaltung“) kommt mit Annahme des durch Veronika Reiberger („Veranstalterin“) gelegten Angebots durch den Kunden / die Kundin („Kunde“) zu den darin angeführten Bedingungen zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes Vertrags. Nebenabreden oder
Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder das Entgelt verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien.
2. Preise:
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde oder es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetz handelt, verstehen sich alle Preise in Euro exklusive 20 % Umsatzsteuer sowie weiterer allfälliger Steuern, Gebühren und Abgaben. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 2 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.
Der im Angebot genannte Preis ist ohne jeden Abzug entweder bar vor oder unmittelbar nach der Veranstaltung zu zahlen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung auf das von der
Veranstalterin angeführte Konto zu überweisen.
Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich die Veranstalterin vor, die gesetzlichen Verzugszinsen bis zum Einlangen auf dem Konto zu verlangen.
Sofern anwendbar stehen sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentumsvorbehalt der Veranstalterin.
3. Teilnehmerzahl:
Der Kunde verpflichtet sich, der Veranstalterin die genaue Anzahl der Teilnehmer (Kinder und Erwachsene) bis spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern sich die Anzahl der Teilnehmer nach erfolgter Mitteilung erhöht, wird die Veranstalterin allfällig weitere Dienstleistungen (z.B. weiteres Betreuungspersonal) oder Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, etc gemäß ihrer Preisliste gesondert abrechnen.
4. Haftung:
Die Veranstalterin bietet – sofern im Angebot nicht ausdrücklich was anderes vorgesehen – ein Unterhaltungsprogramm für Kinder an, übernimmt jedoch keine Betreuung im Sinne einer Beaufsichtigung bzw. Inobhutnahme der Kinder. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt daher auf eigenes Risiko. Es wird empfohlen, dass pro maximal sieben Kinder eine vom Kunden gestellte erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.
Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Dauer der Veranstaltung bei den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen.
Eltern haften für von ihren Kindern verursachte Schäden.
Sofern allfällige Allergien nicht vorab mitgeteilt wurden, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für allergische Reaktionen auf allfällige Schminkprodukte.
Die Veranstalterin hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossenen. Sofern diese nicht weitergehenden Ersatz vorsieht, haftet die Veranstalterin – Personenschäden ausgenommen – nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
5. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen:
Für überlassene (insbesondere vermietete oder verborgte) Gegenstände ist der Kunde ab der Übernahme bis zur Rückgabe verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, diese überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurück zu geben. Bei Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Ebenso behält sich die Veranstalterin vor, bei verspäteter Rückgabe ein angemessenes Entgelt zu verlangen.
6. Tätigwerden im Auftrag des Kunden:
Auf Wunsch kann die Veranstalterin auch Anmietungen oder sonstige Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden erbringen. Dies betrifft insbesondere öffentlich-rechtliche (z.B. Anmeldung einer Veranstaltung bei der zuständigen Behörde oder der AKM) oder privatrechtliche Rechtsakte wie z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten, den Abschluss von Vereinbarungen im Gastronomiebereich etc. Der genaue Leistungsumfang der in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen wird im Einzelfall vereinbart.
7. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung:
Im Falle von Krankheit oder sonstigen wichtigen Gründen auf Seiten der Kunden oder der Veranstalterin kann die jeweils betroffene Partei von dieser Vereinbarung zurückgetreten (d.h. die Veranstaltung storniert) werden. In diesem Fall werden sich beide Parteien um einen Ersatztermin bemühen.
Sollten sich die Parteien auf keinen Ersatztermin einigen können, und hat der Kunde die Vereinbarung gemäß diesem Punkt beendet, erklärt sich der Kunde bereit, folgende Stornokosten zu übernehmen: Bis fünf Werktage vor der Veranstaltung 30 % des Preises, weniger als fünf Werktage Tage vor der Veranstaltung 100 % des Preises.
8. Referenzen:
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Veranstalterin berechtigt, den Namen des Kunden sowie im Rahmen der Veranstaltung erstelltes Fotomaterial als Referenz für zukünftige Aufträge offen zu legen.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen durch die ihr wirtschaftlich am Nächsten kommenden Bestimmungen ersetzen. Dasselbe gilt für planwidrige Lücken der Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von diesem Erfordernis.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.